Gasgeruch: Was tun?

Ruhe bewahren, nichts schalten, lüften, Gebäude verlassen und von draußen Hilfe rufen.

Bei Gasgeruch: Keine offene Flamme, kein Licht und keine Elektrogeräte ein- oder ausschalten. Fenster und Türen öffnen, alle Personen aus dem Gebäude bringen und von draußen die Feuerwehr unter 122 oder den Gas-Notruf unter 128 anrufen. Bei Gefahr für Personen: 112.

Sofortmaßnahmen im Überblick

  1. Keine Zündquellen: Kein Feuerzeug, keine Zigarette, kein Herd.
  2. Nichts schalten: Auch Lichtschalter, Klingel, Ventilatoren und Geräte nicht betätigen. Selbst kleine Funken können gefährlich sein.
  3. Lüften: Fenster und Türen öffnen, wenn das ohne Schalter gelingt.
  4. Gashahn schließen: Den Haupthahn oder den Hahn am Gerät, wenn er erreichbar ist und Sie dafür nicht in den Gefahrenbereich müssen.
  5. Gebäude verlassen: Alle Personen und Haustiere mitnehmen und Nachbarn warnen, ohne zu klingeln. Klopfen Sie stattdessen.
  6. Von draußen anrufen: Feuerwehr (122) oder Gas-Notruf (128). Telefonieren Sie nicht im Gebäude.
  7. Nicht zurückkehren: Erst wenn Feuerwehr oder Gasversorger das Gebäude freigeben.

Woran erkenne ich Gasgeruch?

Erdgas ist von Natur aus geruchlos. Damit Lecks bemerkt werden, wird ihm ein Geruchsstoff beigemischt, der an faule Eier oder Kohl erinnert. Wenn es so riecht und kein anderer Grund erkennbar ist, handeln Sie, als läge ein Gasleck vor.

Was ist der Unterschied zu Kohlenmonoxid?

Kohlenmonoxid (CO) entsteht bei unvollständiger Verbrennung, etwa bei defekten Feuerungsanlagen. Es ist geruchlos und giftig. Warnzeichen sind Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit bei mehreren Personen im Haushalt. Gehen Sie ins Freie und rufen Sie den Rettungsdienst (144) oder 112. CO-Warnmelder können als zusätzliche Sicherheit sinnvoll sein.

Wann kommt der Installateur ins Spiel?

Erst nach der Gefahrenabwehr. Feuerwehr oder Gasversorger sichern die Situation. Danach sucht ein Installationsbetrieb mit Gewerbeberechtigung die Ursache, repariert oder tauscht defekte Teile und führt eine Dichtheitsprüfung durch. Betriebe finden Sie auf der Seite Gas und Wartung und in der Notdienst-Übersicht.

Vorbeugen

  • Gasgeräte regelmäßig warten lassen, siehe Heizungswartung
  • Gasgeräte nur vom Fachbetrieb installieren oder verändern lassen
  • Schläuche und Anschlüsse auf Beschädigungen prüfen
  • Räume mit Gasgeräten ausreichend belüften
  • Rauchfangkehrer-Termine einhalten

Passende Betriebe und Seiten

Betriebe zu diesem Thema finden Sie auf der Seite Gas & Wartung. Für dringende Fälle gibt es die Notdienst-Übersicht, nach Ort sortiert Ihre Region.

Wir nennen bewusst keine Preise und geben keine Rechtsberatung. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie den Betrieb oder eine Konsumentenberatung.

Druckmanometer und Stahlrohre einer Installationsanlage

Häufige Fragen

Welche Nummer rufe ich bei Gasgeruch an?

Die Feuerwehr unter 122 oder den Gas-Notruf unter 128, von außerhalb des Gebäudes. Bei Gefahr für Personen den Euro-Notruf 112.

Darf ich bei Gasgeruch das Licht einschalten?

Nein. Schalten Sie nichts ein oder aus. Selbst kleine Funken können gefährlich sein.

Darf ich mit dem Handy telefonieren?

Erst außerhalb des Gebäudes.

Wer prüft nach einem Gasleck die Anlage?

Ein Fachbetrieb mit entsprechender Gewerbeberechtigung führt Ursachensuche, Reparatur und Dichtheitsprüfung durch. Der Gasversorger entscheidet über die Freigabe der Versorgung.

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